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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 21.05.2026

Freistellungen können für Kindergeldanspruch entscheidend sein

Im Streitfall hatte ein Finanzbeamter nach abgeschlossenem dualem Studium zusätzlich ein Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen und seine Arbeitszeit reduziert. Er wurde im Rahmen eines Förderprogramms mehrere Monate lang für Prüfungen und Hausarbeiten vom Dienst freigestellt. Sein Vater, der Kläger, machte geltend, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Sohnes deshalb in mehreren Monaten unter die maßgebliche 20-Stunden-Grenze gesunken sei und daher weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehe.

Das Finanzgericht Münster gab der Klage teilweise statt und verpflichtete die Familienkasse zur Festsetzung von Kindergeld für die Monate Februar, März sowie Juni bis September 2025 (Az. 8 K 2927/25 Kg). In diesen Monaten sei die Erwerbstätigkeit wegen der einzubeziehenden Freistellungen unschädlich gewesen. Für die übrigen Monate verneinte das Gericht einen Anspruch, weil die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit dort 20,5 Stunden betrug und insoweit eine schädliche Erwerbstätigkeit vorliege.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

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