Steuerberater
in  Lüdenscheid

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Sonstige 
Mittwoch, 20.05.2026

Förderprogramm für E-Autos ist gestartet

Mit dem Förderprogramm sollen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen entlastet werden. Zudem will die Bundesregierung damit die Autoindustrie ankurbeln und den Klimaschutz stärken.

Die Förderung gilt für Privatpersonen, die sich für den Umstieg auf ein neues E-Auto oder Plug-in-Hybride beziehungsweise Fahrzeuge mit Range Extender entschieden haben. Die Förderhöhe ist abhängig von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße und kann zwischen 1.500 und 6.000 Euro liegen. Der Zuschuss kann auch für Autos beantragt werden, die seit 1. Januar 2026 erstmalig zugelassen wurden.

Anträge sind bis zu einer Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen möglich. Bei Familien mit Kindern erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro pro Kind. Dabei werden maximal zwei Kinder berücksichtigt.

Für den Neukauf eines Elektroautos beträgt die Förderung mindestens 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender 1.500 Euro. Pro Kind gibt es zusätzlich 500 Euro, wobei bis zu zwei Kinder berücksichtigt werden. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro, bei einem Einkommen unter 45.000 Euro um einen weiteren Betrag von 1.000 Euro. Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen können damit einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro erhalten.

Das E-Auto-Förderportal ist über https://foerderzentrale.gov.de aufrufbar.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 nach oben