Auf dieser Seite finden Sie eine Checkliste der Daten, die Sie benötigen,
wenn Sie Ihre Erklärung selbst erstellen.
Die oben angeführte Steuererklärung ist bis zum 31.Januar 2023 grundsätzlich digital beim Finanzamt abzugeben.
Um Ihnen die Erstellung der Erklärung zu erleichtern, finden Sie Ihnen in der "Checkliste Grundsteuer" folgende
Dateien:
- Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
- Informationen zur Berechnung der Wohnfläche.
Von Ihrem Finanzamt haben Sie ein Informationsschreiben erhalten, welches die meisten Daten zur Erstellung Ihrer Erklärung enthält:
Nicht enthalten sind folgende Angaben (s. auch beil. Checkliste)
- Eigentümer des Objektes (Stichtag 01.01.2022)
- Alter des Hauses oder der Wohnung
- Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung/en
Zur Bearbeitung der Erklärung empfehle ich Ihnen folgendes Elster Programm:
Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de)
Die erforderliche Erklärung kann auch durch meine Kanzlei erstellt werden., wir benötigen dann folgende Unterlagen von Ihnen:
· Das Informationsschreiben Ihres Finanzamtes mit den Grundbuchangaben
· Eine Kopie der ersten drei Seiten Ihres Kaufvertrages des Objektes
· Die ausgefüllte beiliegende Checkliste
· Angaben über die Eigentümer des Objektes (Stichtag 01.01.2022) s. Checkliste
· Baujahr des Hauses oder der Wohnung
· Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung
Das Ausfüllen weiterer Daten kann bei Vorlage der obigen Angaben entfallen.
Bezüglich der Kosten rufen Sie uns bitte an.
Tel. +49 2351 153455
Fax +49 2351 153499
E-Mail pett@pett-stb.de
Internet www.pett-stb.de